Ja, die russischen Prozessordnungen sehen auch eine solche Möglichkeit
vor. Z.B. vor den Wirtschaftsgerichten Russlands kann ein Gläubiger,
auch ein Ausländer aus dem Ausland, einen Mahnbescheid
gegen eine juristische Person oder gegen einen Unternehmer als Schuldner
beantragen.
Die Voraussetzungen für den Antrag sind im Prinzip dieselben wie in
Deutschland. Es muss also eine unbestrittene Geldforderung vorliegen und
der Schuldner muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in
Russland haben. Allerdings ist die Höhe der Forderung auf 400 000 Rubel
begrenzt.
https://www.advokat-dorochov.de/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen