Donnerstag, 11. August 2016

Kann ich einen Mahnbescheid in Russland beantragen?

Ja, die russischen Prozessordnungen sehen auch eine solche Möglichkeit vor. Z.B. vor den Wirtschaftsgerichten Russlands kann ein Gläubiger, auch ein Ausländer aus dem Ausland, einen Mahnbescheid gegen eine juristische Person oder gegen einen Unternehmer als Schuldner beantragen.

Die Voraussetzungen für den Antrag sind im Prinzip dieselben wie in Deutschland. Es muss also eine unbestrittene Geldforderung vorliegen und der Schuldner muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Russland haben. Allerdings ist die Höhe der Forderung auf 400 000 Rubel begrenzt.

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