Dienstag, 23. Juli 2019

Anwaltsprozess auch in Russland


Ab 1.10.2019 müssen sich die Parteien vor dem russischen Landgericht und anderen höheren Gerichten und Instanzen durch einen Rechtsanwalt oder Juristen vertreten lassen.
Bisher dürfen die Parteien selbst einen Prozess führen oder durch jedermann vertreten lassen.


https://www.advokat-dorochov.de/profil/klagen-russland/

Donnerstag, 11. August 2016

Kann ich einen Mahnbescheid in Russland beantragen?

Ja, die russischen Prozessordnungen sehen auch eine solche Möglichkeit vor. Z.B. vor den Wirtschaftsgerichten Russlands kann ein Gläubiger, auch ein Ausländer aus dem Ausland, einen Mahnbescheid gegen eine juristische Person oder gegen einen Unternehmer als Schuldner beantragen.

Die Voraussetzungen für den Antrag sind im Prinzip dieselben wie in Deutschland. Es muss also eine unbestrittene Geldforderung vorliegen und der Schuldner muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Russland haben. Allerdings ist die Höhe der Forderung auf 400 000 Rubel begrenzt.

https://www.advokat-dorochov.de/

Freitag, 5. August 2016

Kann ich jemanden, der in Russland wohnt und mir Geld schuldet, aus Deutschland heraus vorgerichtlich mahnen?

Grundsätzlich, ja. Man kann eine Aufforderung etwas zu leisten aus Deutschland nach Russland versenden. Allerdings müssen internationale Zustellungsvorschriften und Amtssprache beachtet werden. Außerdem muss der Bevollmächtigte eine für Russland gültige Vollmacht nachweisen. Es kommt vor, dass der Gläubiger oder (meistens) sein Vertreter eine Mahnung aus Deutschland in deutscher Sprache und über DHL nach Russland versenden (Praxiserfahrung). Ob es Ihnen dann behilflich sein wird, bleibt bedenklich.

Wenn Sie mit Ihrem deutschen Urteil zur Vollstreckung nach Russland kommen wollen, müssen Sie die russischen und internationalen Vorschriften ganz genau beachten, sonst könnte es alles um sonst werden.

Nicht vergessen: Was in Deutschland gilt, muss nicht in Russland vor einem russischen Gericht auch gelten.